Weiterbildung

Schulungen zum Thema Arbeitsrecht für Betriebsräte

Durch Weiterbildungen die Interessen der Arbeitnehmer*innen im Betrieb effektiv vertreten.

Mit Schulungen zum Arbeitsrecht als Betriebsratsmitglied oder Führungskraft auf dem neusten Stand bleiben

In einer modernen, zunehmend flexibilisierten und digitalisierten Arbeitswelt, die sich immer schneller ändert, spielt stetige Weiterbildung eine immer größere Rolle.Wir geben unser arbeitsrechtliches Spezialwissen in Schulungen für Betriebsratsmitglieder, Amtsträger*innen der betrieblichen Interessenvertretung und Führungskräfte weiter, um zu einer gerechteren Arbeitswelt der Zukunft beizutragen.

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Schulungen und Weiterbildung für Betriebsräte und Gremien der betrieblichen Interessenvertretung

Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung oder Wahlausschuss – die Interessen der Arbeitnehmer*innen im Betrieb werden in zahlreichen Gremien vertreten. Ihre Mitglieder haben eines gemeinsam: Sie führen ihr Amt ehrenamtlich, neben ihrem eigentlichen Beruf aus. Um den zahlreichen Aufgaben des Amts gewachsen zu sein und der Arbeitgeberseite auch in komplexeren Fragen auf Augenhöhe begegnen zu können, sieht das Gesetz einen Anspruch auf Weiterbildung für alle Amtsträger vor.

Wir bieten Schulungen, Seminare und Weiterbildungen für den Betriebsrat, Interessenvertreter und Gremienmitglieder zu allen Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts an. Und zwar in ganz Deutschland. Online, im Seminarraum oder bei Ihnen im Betrieb, so wie es für Sie am besten passt.

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Wir führen für Sie die folgenden Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Arbeitsrecht durch

Neben der fachlichen Qualifikation durch unsere Beratungspraxis hat das ARA*-Team aus Weiden mehrere Jahre Erfahrung in der Konzeption und didaktischen Umsetzung von Schulungsinhalten. Selbstverständlich bilden auch wir selbst uns stetig fort, um Ihnen bei unseren Schulungen und Weiterbildungen aus dem Bereich Arbeitsrecht stets die bestmögliche Lernerfahrung anzubieten und Sie optimal auf die Herausforderungen Ihres Amtes oder Ihres nächsten Projekts vorzubereiten.

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Inhouse-Seminare für Ihren Betriebsrat

Jeder Betrieb ist anders, jedes Betriebsratsgremium steht vor anderen Aufgaben und Projekten. Jedoch eins haben alle gleich: ein Recht auf Weiterbildung. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Seminarlösungen für Ihr Gremium.

Dafür bringen wir Sie mit den richtigen Expert*innen für Ihr Thema zusammen und kooperieren mit führenden Instituten zur Weiterbildung von Betriebsräten, um einen reibungslosen Ablauf sowie eine möglichst angenehme Seminar-Atmosphäre zu gewährleisten.

In Ihrem Betriebsrat steht ein besonderes Projekt an? Sie suchen vertieftes Wissen zu einem Thema oder haben mehrere neue Mitglieder im Gremium, die Sie in den Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts fit machen wollen? Gerne erörtern wir dafür mit Ihnen Ihren Schulungsbedarf, konzipieren ein passendes Seminar und unterstützen Sie bei der Beschlussfassung und Durchsetzung Ihres Schulungsanspruchs gegenüber Ihrem Arbeitgeber.

Wichtige Fragen zur Weiterbildung

Alle Mitglieder des Betriebsrats haben einen gesetzlichen Anspruch sich weiterzubilden, um die Pflichten Ihres Amts möglichst gut ausführen zu können.

Dieser Schulungsanspruch ist in § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gesetzlich verankert. Sind die Voraussetzungen dieses Anspruchs erfüllt, braucht es noch einen Beschluss des Gremiums, dass eine bestimmte Schulung für das jeweilige Mitglied erforderlich ist.

Erforderlich ist eine Schulung dann, wenn die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen:

  1. Im Rahmen der Betriebsratsarbeit stehen bestimmte Aufgaben an.

    Diese Aufgaben müssen konkret benannt werden können und tatsächlich auf das jeweilige Mitglied zukommen.

  1. Für diese Aufgaben fehlt das notwendige Wissen.

    Das jeweilige Mitglied darf nicht schon durch die eigene Ausbildung oder Berufserfahrung über ausreichendes Wissen zur Erledigung der Aufgaben verfügen.

  1. Dieses Wissen wird in der ausgewählten Schulung vermittelt

    Offen ausgeschriebene Bildungsangebote passen oft nicht zu 100% zum Schulungsbedarf eines Gremiums. Die für Sie notwendigen Inhalte sollten einen wesentlichen Teil des Seminarinhalts ausmachen. Bei speziellen Themen sind auch maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen möglich.

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen und ein ordnungsgemäßer Beschluss gefasst sind, muss der Arbeitgeber die für das Seminar erforderlichen Kosten tragen (§ 40 BetrvG) und das Betriebsratsmitglied für den Seminarbesuch bei voller Bezahlung von der Arbeit freistellen.

Der Schulungsanspruch ist durch das Gesetz nicht begrenzt. Das heißt, es können so viele Schulungen wahrgenommen werden, wie notwendig sind, damit das Betriebsratsamt pflichtgemäß ausgeführt werden kann.

Das Gleiche gilt übrigens für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 65 Abs. 1 BetrVG) und die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb sowie deren erster Stellvertretung (§ 179 Abs. 4 SGB IX).

Grundsätzlich nein. Eine ordnungsgemäß vom Betriebsrat beschlossene Weiterbildung muss vom Arbeitgeber nicht zusätzlich genehmigt werden. Der Anspruch auf Kostenübernahme entsteht mit dem wirksam gefassten Betriebsratsbeschluss.

Der Arbeitgeber kann eine konkrete Schulung allerdings verweigern, wenn die Aufwände unangemessen hoch sind. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die gleiche Schulung, zum gleichen Zeitraum und bei dem selben Anbieter auch an einem näher am Betrieb gelegenen Ort angeboten wird und dadurch Kosten gespart werden können.

Der Betriebsrat hat allerdings bei der Auswahl des Schulungsanbieters, sowie hinsichtlich Zeit und Umfang einer Weiterbildung einen eigenen Einschätzungsspielraum und muss sich nicht auf ein zwar günstigeres, aber dafür weniger geeignetes Seminar verweisen lassen.

Tipp: Je besser Sie Ihren Beschluss zu einer Schulungsmaßnahme begründen können, desto leichter ist auch für den Arbeitgeber nachzuvollziehen, dass die Voraussetzungen des gesetzlichen Schulungsanspruch vorliegen und vom Betriebsrat pflichtgemäß geprüft wurden. Schreiben sie deshalb Ihre Überlegungen die zu dem Beschluss geführt haben in ein paar Sätzen auf und reichen Sie diese Begründung mit der Kopie des Seminarbeschlusses bei Ihrem Arbeitgeber ein.

Bei vielen Schulungsanbietern werden die Angebote in Grundlagenwissen und Spezialwissen unterteilt. Dieser Unterschied leitet sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ab.

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in den 1980er Jahren festgestellt, dass eine effektive und pflichtgemäße Arbeit im Betriebsratsgremium nur möglich ist, wenn alle Betriebsratsmitglieder über ein gewissen Basiswissen in bestimmten Themengebieten verfügen (siehe BAG v. 21.04.1983 – 6 ABR 70/82; v. 05.11.1981 – 6 ABR 50/79).

Daraus folgt, dass jedes Betriebsratsmitglied sich zumindest die Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht aneignen muss, um die eigenen Amtspflichten ordentlich wahrnehmen zu können (vgl. BAG v. 19.07.1995 – 7 ABR 49/94 und BAG v. 16.10.1986 – 6 ABR 14/84).

Die Schulungsangebote zu diesen Themen werden deshalb oft „Grundlagenseminare“ oder „Basisseminare“ genannt. Jedes Mitglied hat in der Regel zumindest nach der erstmaligen Wahl in den Betriebsrat einen Anspruch auf den Besuch dieser Seminare, ohne dass die Erforderlichkeit umfangreich begründet werden muss.

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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer*innen. Durch regelmäßige Fortbildung und den engen Austausch mit einem breiten Netzwerk aus Kollegen und Kolleginnen in ganz Deutschland gewährleisten wir professionelle Rechtsberatung – immer up to date.