Rechtsberatung

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht

Kompetente und persönliche Rechtsberatung in Weiden.

Auf Ihrer Seite: Rechtsberatung für Arbeitnehmer*innen

Arbeitsrecht dient nur einem Zweck: dem Schutz der Beschäftigten. Aus diesem Verständnis heraus beraten wir mit Überzeugung ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir nehmen uns Zeit für Ihr persönliches Anliegen und beraten Sie transparent und kompetent – sowohl außergerichtlich als auch durch alle arbeitsgerichtlichen Instanzen. Durch klare Spezialisierung und laufende Weiterbildung garantieren wir Ihnen professionelle Rechtsberatung im Bereich Arbeitsrecht inWeiden in der Oberpfalz und deutschlandweit auf höchstem Niveau.

Kündigung erhalten? Jetzt schnell handeln!

Arbeitgeber dürfen nicht willkürlich ohne Grund eine Kündigung aussprechen. Es gibt zahlreich Rechte, die Sie als Arbeitnehmer*in vor einer ungerechtfertigten Kündigung schützen. Zum Beispiel muss vor der Kündigung der Betriebsrat angehört werden. Ebenso müssen Kündigungsfristen eingehalten werden. Wurden diese Rechte verletzt, ist die Kündigung unwirksam. In diesem Fall kann Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Denn wenn das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Kündigung feststellt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder können eine Abfindung erhalten.

Wichtig: bei Kündigungen heißt es schnell handeln! Die Kündigungsschutzklage ist nur innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung möglich.

Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten diese von einem Anwalt für Arbeitsrecht kontrollieren lassen? Rufen Sie uns an, um zeitnah einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch zu vereinbaren. Wir prüfen die Kündigung und besprechen mit Ihnen die weiteren Schritte. 

Schnelle und kompetente Überprüfung von Arbeitsdokumenten durch einen Anwalt

Ungerechtfertigte Abmahnung? Versteckte Codes im Arbeitszeugnis? Oder missverständliche Klauseln im Arbeitsvertrag? Rechtsanwalt Andreas Wilhelm überprüft Ihre Unterlagen nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung auf rechtliche Risiken.

Sie haben eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen, die Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen und Nachteile für Ihre beruflichen Zukunft zu vermeiden.

Juristischer Beistand für Betriebsräte

Betriebsratsmitglieder setzten sich für Ihre Kolleg*innen ein und übernehmen eine wichtige Aufgabe im Unternehmen. Leider funktioniert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberseite und Betriebsrat in der Praxis oft nicht optimal. Deshalb hilft manchmal nur noch der Weg über den Anwalt.

So können wir Sie als Betriebsratsmitglied bei Ihrem Engagement unterstützen

In Ihrer Firma gibt es noch keinen Betriebsrat? Gerne geben wir Ihnen wichtige Tipps zur Betriebsratsgründung – in der Regel sogar kostenfrei.

01
Betriebsratswahl

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahlen.

02
Beratung

Als Sachverständige beraten wir Betriebsräte bei der Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen sowie bei Umstrukturierungen oder Betriebsänderungen.

03
Prozessvertretung

Durch alle arbeitsgerichtlichen instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht – wir helfen ihnen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in ihrem Betrieb durchzusetzen.

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Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Schon gewusst? Die Kosten der anwaltlichen Beratung des Betriebsrats trägt nach § 40 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber. Wir unterstützen sie gerne bei der Fassung eines wirksamen Beschlusses zur Beauftragung und treffen gegebenenfalls die notwenigen Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber.

Gerne helfen wir Ihnen dabei, in Ihrer Nähe die beste Unterstützung für Ihr Betriebsratsprojekt zu finden. Dafür arbeiten wir mit einem Netzwerk aus Kanzleien, verschiedenen Sachverständigen und führenden Weiterbildungsinstituten für Betriebsräte in ganz Deutschland zusammen.  So können Sie sich effektiv und kompetent für die Interessen Ihrer Kolleg*innen einsetzen. Den Rest erledigen wir.

Themenschwerpunkte/ Beratungsschwerpunkte im Arbeitsrecht

Wichtige Fragen zur Rechtsberatung

Das erste Beratungsgespräch ist stets kostenlos. Dabei erörtern wir mit Ihnen die Hintergründe und wichtigsten Eckdaten Ihres Falles und besprechen Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Anschließend erhalten Sie von uns unverbindlich ein Angebot mit einer transparenten Kosteneinschätzung.

Die Kosten der anwaltlichen Vertretung richten sich grundsätzlich nach den gesetzlich festgelegten Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und sind abhängig vom Gegenstandswert eines Verfahrens. Für außergerichtliche Beratung vereinbaren wir mit Ihnen ein Stundenhonorar und rechnen unsere Tätigkeit minutengenau und transparent ab.

Eine Besonderheit im arbeitsgerichtlichen Verfahren: jede Partei hat die eigenen Rechtsanwaltskosten zu tragen, unabhängig davon, ob die Partei das Verfahren gewinnt oder verliert.

Die Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir gerne für Sie. Wir melden für Sie den Versicherungsfall, holen die Zusage der Versicherung zur Kostenübernahme ein und werden erst tätig, wenn die Deckung der Kosten bewilligt wurde. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit Ihrem Versicherer. Sie bezahlen nur den Selbstbehalt.

  1. Nach der Einreichung der Klage, zum Beispiel einer Kündigungsschutzklage, setzt das Gericht einen ersten Termin zur Güteverhandlung an. In der Regel liegen zwischen Klageerhebung und Gütetermin zwei Wochen. Die Güteverhandlung wird allein von dem oder der vorsitzenden Richter*in der jeweiligen Kammer geleitet.

    Ziel ist es durch Vermittlung des Gerichts eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen und einen Vergleich abzuschließen, der das Verfahren im Interesse beider Parteien beendet. Im Fall einer Kündigungsschutzklage könnte ein Vergleich zum Beispiel beinhalten, dass der Arbeitgeber an den oder die Kläger*in als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung bezahlt.

  1. Kommt es in der Güteverhandlung nicht zu einer Einigung, wird das Verfahren fortgesetzt. Zunächst setzt das Gericht in der Regel beiden Parteien Fristen, um sich noch einmal ausführlich schriftlich zur Sache zu äußern (Schriftsatzfristen). Danach findet ein zweiter Termin vor dem Arbeitsgericht statt, der sogenannte Kammertermin. In diesem ist die gesamte entscheidende Kammer des Gerichts anwesend – sie besteht aus drei Richter*innen.
  2. Nach dem Kammertermin erfolgt entweder ein Urteil oder es werden erneut Schriftsatzfristen gesetzt, falls es noch offene Fragen zu erörtern gibt. Mit dem Urteil endet das Verfahren der ersten Instanz. Unter gewissen Voraussetzungen ist eine Berufung zum Landesarbeitsgericht möglich.

Sobald Sie die Kündigung erhalten haben, läuft die Uhr: innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingehen, sonst wird die Kündigung wirksam und Sie können nicht mehr juristisch dagegen vorgehen (vgl. § 7 KSchG). Machen Sie deshalb zeitnah nach Erhalt der Kündigung einen Termin mit uns aus.

Ein Betriebsrat kann in allen Betrieben gegründet werden, in denen mindestens 5 Arbeitnehmer*innen beschäftigt sind (§ 1 BetrVG).

Der erste Schritt ist die Bestimmung eines Wahlvorstand, der das Wahlverfahren dann offiziell einleitet und durchführt, bis ein Betriebsrat ordnungsgemäß gewählt wurde. Der Wahlvorstand kann in Betrieben ohne bestehendes Betriebsratsgremium entweder durch einen im Unternehmen gebildeten Gesamtbetriebsrat, eine Gewerkschaft oder auf einer Betriebsversammlung bestimmt werden. Zu einer solchen Betriebsversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer*innen aus dem Betrieb einladen.

Aufhebungsverträge sind Verträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in, durch die das Arbeitsverhältnis im beiderseitigen Einvernehmen beendet werden kann. Der Vorteil: Beide Parteien können die Bedingungen der Aufhebung frei vereinbaren und Möglichkeiten finden, die den Interessen beider Seiten bestmöglich gerecht werden.

Aber Vorsicht! Lassen Sie sich nicht unter Druck setzten und unterschreiben Sie nicht zu voreilig! Gerade für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gibt ein paar wichtige Punkte zu beachten. Ein Aufhebungsvertrag kann sich zum Beispiel negativ auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken. Ebenso verzichten Sie durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags auf den gesetzlichen Kündigungsschutz. Lassen Sie sich deshalb unbedingt von einem Anwalt beraten. Wir helfen Ihnen gerne.

Betriebsratsmitglieder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildung aus § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dieser Schulungsanspruch soll Sie dabei unterstützen, Ihr wichtiges Ehrenamt pflichtgemäß ausüben zu können.

Der Schulungsanspruch ist nicht zeitlich begrenzt und Ihr Arbeitgeber muss den Schulungen auch nicht zustimmen. Sie haben ein Anspruch auf so viel Weiterbildung, wie Sie benötigen, um die Aufgaben des Betriebsratsamts pflichtgemäß zu meistern. Die Kosten für die erforderlichen Schulung trägt nach § 40 BetrVG Ihr Arbeitgeber.

Wenn Sie sich sind unsicher sind, welche Schulungen Sie besuchen dürfen, können Sie dies ganz einfach in drei Schritten selbst nachprüfen:

  1. In meiner Tätigkeit im Betriebsrat kommen bestimmte Aufgaben auf mich zu.
  2. Für diese Aufgaben fehlt mir das notwendige Wissen
  3. Dieses Wissen wird in der ausgewählten Schulung vermittelt.

Wenn alles zutrifft, suchen Sie sich einen passenden Termin bei einem Schulungsanbieter Ihrer Wahl an einem Ort in Ihrer Nähe und setzen sie den Beschluss über die Schulung auf die Tagesordnung der nächsten Betriebsratssitzung. Wenn die Mehrheit der Kolleg*innen im Gremium für die Schulung stimmt, können Sie buchen.

Wir arbeiten mit führenden Instituten zur Weiterbildung von Betriebsräten zusammen und unterstützen Sie gerne bei der Auswahl der für Sie passenden Seminare oder der Zusammenstellung Ihrer ganz individuellen Inhouse-Schulungen.

Sie haben weitere Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis, Kündigung, Aufhebungsvertrag oder wollen wissen, ob in Ihrem konkreten Fall der Gang zum Arbeitsgericht sinnvoll ist?

Wir beraten Sie so, wie es am besten für Sie passt: telefonisch, online oder persönlich in unseren Kanzleiräumen in München und Leipzig.

Wir sind auf Ihrer Seite - vereinbaren Sie jetzt einen Termin

Wir beraten Sie Persönlich und kompetent zu Ihren Möglichkeiten und Rechtsmitteln – alles zu einem transparenten Preis. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an. Das erste Beratungsgespräch ist stets kostenfrei.

01

Persönliche Beratung

Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihr Anliegen!
Während des verfahrens informieren wir Sie regelmäßig über den aktuellen Stand. So behalten Sie Zu jeder Zeit den Überblick uber alle ihre Angelegenheiten.

02

Transparente Kosten​

In einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie von uns eine Einschätyung, welche Kosten auf Sie zukommen, und was in einem Verfahren beziehungsweise einer Mediation erreicht werden kann. Wir besprechen offen die Chancen und Risiken und finden gemeinsam die bestmögliche Strategie für Ihren Fall.

03

Klarer Fokus Arbeitsrecht

Wir konzentrieren uns auf eine Sache: 
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer*innen. Durch regelmäßige Fortbildung und den engen Austausch mit einem breiten Netzwerk aus Kollegen und Kolleginnen in ganz Deutschland gewährleisten wir professionelle Rechtsberatung – immer up to date.